Deutsches & Spanisches Erbrecht
Die Annahme einer Erbschaft in Spanien
Der Erbe von spanischem Nachlassvermögen muss im Vorfeld der Übertragung dieser Nachlasswerte eine notarielle Erbschaftsannahmeerklärung beurkunden lassen. Im Rahmen dieser Urkunde prüft der Notar die Erbenstellung und verlangt die Vorlage bestimmter Dokumente, bevor er die Übertragung der Nachlasswerte auf den Erben bestätigt.
Bei diesen Dokumenten handelt es sich, neben einem deutschen Erbschein oder einem notariellen Testament, u.a. um eine Bescheinigung des zentralen spanischen Testamentregisters, die Nachweise über das Eigentum des Erblassers an den Nachlasswerten sowie der N.I.E. Nummer bei nicht spanischen Erben.
Der Notar fertigt eine Auflistung der Nachlasswerte an und bewertet diese einzelnen Vermögenswerte. Im Rahmen dieser Erbschaftsannahmeerklärung kann auch die Beurkundung der Auflösung der Gütergemeinschaft von Ehegatten, der Aufteilung einer Erbengemeinschaft oder die Legalisierung einer Immobilie durch eine Neubauerklärung erforderlich sein.
Mittels dieser notariellen Urkunde über die Erbschaftsannahme werden die anfallenden Steuern erklärt und abgeführt. Dies hat zwingend innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Unterzeichnungsdatum zu erfolgen. Er danach können Umschreibungen im Grundbuch, Auszahlungen von Bankguthaben oder Inhaberänderungen von Wertpapieren, Kfz, Gesellschaftsanteilen etc. vorgenommen werden.
Die Kanzlei Engels & Asociados wickelt Erbschaftsannahmen in Spanien für ihre Mandanten vollständig ab. Eine Präsenz des oder der Erben in Spanien ist nicht erforderlich.
Diese Abwicklung umfasst neben der vorbereitenden Handlungen, wie der Wertbestimmung des Nachlasses, der Beantragung und Übersetzung der erforderlichen Dokumente sowohl in Deutschland als auch in Spanien, der Vorberechnung der entstehenden Kosten und Steuern, der Vorbereitung und Prüfung der notariellen Erbschaftsannahmeerklärung auch die Möglichkeit der Wahrnehmung des notariellen Termines vor dem spanischen Notar. Abschließend werden die Übertragungen der Nachlasswerte in das Eigentum der Erben betreut.
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