DAS MATERIELLE ERBRECHT
Das Erbrecht im deutsch-spanischen Rechtsverkehr
Das materielle Erbrecht entscheidet über die inhaltlichen Fragen im Falle einer Erbschaft. Zu diesen gehören Fragen der gesetzlichen Erbfolge, des Pflichtteilsrechts, der Form und dem Inhalt von Verfügungen von Todes wegen, Fristen und Vorgehen bei Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und vieles mehr.
Für Todesfälle seit dem 17.08.2015 regelt die EuErbVO 650/12 die Frage, welches nationale Erbrecht auf einen Nachlass anwendbar ist. Dabei kommt es nun, mangels einer Rechtswahl, zu der Anwendung des Rechts, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
In unserem ARCHIV DER VERÖFFENTLICHUNGEN der linken Menüleiste finden Sie eine Übersicht über die Erläuterungen von bestimmten Aspekten des spanischen Erbrechts.
Viel Spaß bei der Lektüre!
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