Erbschaftssteuern Spanien

Die Rechtssache C-127/12 vor dem EuGH

Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von in Spanien ansässigen und gebietsfremden Personen wurde von der Europäischen Kommission bereits seit dem Jahre 2010 gerügt, da diese darin einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr sowie gegen die Artikel 21 und 63 des Vertrages über die Funktionsweise der Europäischen Union und gegen die Artikel 28 und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sah.

 

Am 05.05.2010 sowie am 17.02.2011 forderte die Europäische Kommisionen daher das Königreich Spanien auf, die Vorschriften für die entsprechenden Steuernormen derart zu ändern, dass die bestehende Ungleichbehandlung beseitigt würde.

 

Da das Königreich Spanien diesen Aufforderungen nicht nachkam, verklagte die Europäische Kommission das Königreich Spanien am 07.03.2012 vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen C-127/12 geführt.

 

Am 03.09.2014 urteilte der Europäische Gerichtshof zu Gunsten der Europäische Kommission und beurteilte die spanische Besteuerungspraxis im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuern als europarechtswidrig.

 

Jedoch traf der Europäische Gerichtshof keine Regelungen darüber, wie das Königreich Spanien nun zu reagieren hätte bzw. welche konkreten Auswirkungen das Urteil auf erfolgte, noch ausstehende oder zukünftige Steuerzahlungen haben soll.

 

Die Kanzlei Engels & Asociados berät ihre Mandantschaft vollumfänglich im Bereich des deutsch-spanischen Erbschaftssteuerrechts und wickelt Erbschaftsannahmen in Spanien vollständig ab. Eine Präsenz des oder der Erben in Spanien ist nicht erforderlich.

 

Diese Abwicklung umfasst neben der eigentlichen Abwicklung der Erbschaftsannahme vor einem spanischen Notar auch die steuerrechtliche Beratung, die Vorberechnung der Erbschaftssteuern, die steueroptimierte Nachlassplanung, die Beratung hinsichtlich der Erstellung, Einreichung, Zahlung der Erbschaftssteuererklärung sowie die Prüfung möglicher Rückerstattungsansprüche.

 

Sofern Sie eine unverbindliche Anfrage versenden möchten, können Sie uns gerne über den folgenden Link kontaktieren:

 

KONTAKT ZU DER KANZLEI ENGELS & ASOCIADOS 

 

Bitte beachten Sie, dass die obigen Ausführungen keine rechtsverbindlichen Aussagen über eine aktuelle Rechtslage oder Rechtsprechung beinhalten. Eine ungeprüfte Anwendung auf einen konkreten Einzelfall kann nicht empfohlen werden. Die Lektüre der Ausführungen ersetzt in keinem Fall rechtliche oder steuerrechtliche Beratungen. Stand: September 2014.