Gerichtliche Vertretung

Erbrechtliche Verfahren in Deutschland & Spanien

Das komplexe Zusammenspiel verschiedener Rechtsordnungen, die mögliche Ansässigkeit von Erben und/oder Erblasser in verschiedenen Ländern und die Belegenheit von Nachlasswerten in Deutschland und Spanien erschwert die reibungslose erbrechtliche Abwicklung in vielen Fällen dann, wenn die Erben und/oder Pflichtteilsberechtigten unterschiedlicher Auffassung über die Gültigkeit von Testamenten, die Bewertung von Nachlassgegenständen und dem Bestehen bzw. Nichtbestehen sowie der Höhe der Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse sind.

 

Fragen über internationale gerichtliche Zuständigkeiten und das anzuwendende Recht, in Spanien erschwert durch die Existenz des erbrechtlichen Foralrechtes, führen oft zu irrigen Rechtsansichten der Beteiligten.

 

Die Kanzlei Engels & Asociados bemüht sich bei der Beratung in derartigen Fällen, durch Aufklärung und Erläuterung der rechtlichen Situation Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, vertritt Sie jedoch im Falle des Scheitern sowohl vor deutschen als auch vor spanischen Gerichten. Zu den geführten Verfahren gehören u.a. folgende:

 

SPANIEN:

 

  • Klage auf Auszahlung des Pflichtteils
  • Gerichtliche Klage auf Ausstellung einer Erbenerklärung
  • Gerichtliche Auflösung von Erbengemeinschaften und Aufteilung des Nachlasses
  • Zwangsvollstreckung von Nachlasswerten
  • Gerichtliche Gültigkeitserklärung von Testamenten
  • Anfechtung von Testamenten
  • Gerichtliche Einforderung von Vermächtnissen
  • Klage auf Herausgabe des Erbes

 

DEUTSCHLAND:

 

  • Klage auf Auskunft über und Auszahlung des Pflichtteils
  • Klage auf Auskunft und Auszahlung des Pflichtteilsergänzungsanspruches
  • Feststellungsklage bezogen auf die Erbenstellung
  • Zwangsvollstreckung von Nachlasswerten
  • Anfechtung von Testamenten
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren
  • Gerichtliche Einforderung von Vermächtnissen
  • Klage auf Herausgabe des Erbes
  • Erbauseinandersetzungklage